Liebes Expertenteam,
die Exposition des OP-Personals bei der SLN-Detektion ist zwar gering und deshalb ist keine dosimetrische Überwachung erforderlich (Empfehlung SSK).
Wie sieht es aber bei Schwangerschaft aus? Nach Strahlenschutzverordnung dürfen Schwangere keine Tätigkeit ausüben, bei denen eine Möglichkeit der Inkorporation besteht. Diese Möglichkeit besteht meiner Ansicht nach nicht bei der OP.
Gibt es noch andere Aspekte, wie sehen Sie das?