§31a(4) RöV(2011)

§31a(4) RöV(2011)

Sehr geehrter Herr Professor,

wie soll es möglich sein, die zulässige ÄD eines ungeborenen auf 1 mSv zu begrenzen, wenn die OD der Gebärmutter - kumuliert - 2 mSv beträgt.

Falls z. B. die monatskumulierte OD der Mutter bereits im 1. Monat 2 mSv beträgt, das ungeborene bereits die Torte im Auge.
cw
Sehr geehrter Herr Dr. Wittig, § 31 a Abs. 4 Satz 1 RöV (´2 mSv´) gilt für gebärfähige Frauen, aber nicht für solche, die schwanger sind. Für schwangere Frauen gilt § 31a Abs. 4 Satz 2 RöV (´1 mSv´). Diese beiden Sätze müssen unabhängig von einander gesehen werden: Satz 1 ist also nicht auf Schwangere anwendbar. Der Grenzwert ´1 mSv´ zählt nur ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft bis zu deren Ende. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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