PRT mit C-Bogen als Intervention im Sinne der StrlSchV?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte folgende Frage an Sie:
Wenn man als Orhopäde PRTs mit einem C-Bogen durchführt, gilt dies als interventionelle Radiologie, dass man einen Medizinphysikexperten zur Mitarbeit bräuchte? Oder gilt es nur als Röntgenaufnahme zur Lagekontrolle?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen aus Berlin
H.D.