Zu unterweisender Personenkreis aus Formulieren §63
Guten Tag zusammen, der
§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StrlSchV ist/wird mir nicht vollständig klar.
§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StrlSchV entällt hier, da kein Kontrollbereich vorhanden.
Insebondere die Formulierung:Unterwiesen werden müssen Personen, die im Rahmen einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Tätigkeit tätig werden,
Das Internet beschreibt