Abnahmepruefung nach 157
Ist eine Abnahmepruefung an BWG s ohne MPG rechtens wenn alle uebrigen Kriterien der DIN 157 eingehalten werden?
Sehr geehrter Herr Holve, ja, das ist ´rechtens´, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Hersteller des betreffenden Monitors, der in diesem Fall sein Produkt nicht zum Zwecke der radiologischen Nutzung, also nicht zur Befundung von Röntgenbildern, produziert hat (´ohne MPG´), keine rechtliche Verantwortung für diese Art Anwendung übernehmen wird. Diese liegt dann eindeutig bei dem Nutzer. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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