Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,bisweilen haben wir Abnahmeprüfungen von Befundmonitoren immer von Externen durchführen lassen, da es in der DIN 5858-157 heißt, dass die Abnahme von ´Hersteller und Anwender oder Sachverständigen´ durchzuführen ist. In der neuen Norm DIN 6868-157 ist ein solcher Satz nicht zu finden. Ist es nun möglich, die Abnahmeprüfung selber durchzuführen? Fachkunde nach Fachkundegruppe R6.1 ist vorhanden.Lieben Dank! Mit freundl. Gruß Nina Sancken
nina.sancken
Sehr geehrte Frau Sancken, zunächst einmal muss man davon ausgehen, dass Abnahmeprüfungen, auch an Befundungsmonitoren, vom Hersteller oder Lieferanten durchgeführt werden müssen. Das steht so in der RöV (§ 16 Abs. 2 Satz 1 RöV). Diese Regelung in einer Verordnung kann auch nicht durch eine Norm aufgehoben werden. Unter den in dem besagten Text der RöV genannten Begriff ´Röntgeneinrichtung´ fallen nach § 2 Nr. 14 RöV auch die Vorrichtungen zur medizinischen Befundung. Man kann im Einzelfall bei der örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde versuchen, nach § 33 Abs. 6 RöV eine Ausnahmeregelung zu erhalten. Grundsätzlich gibt die RöV das her. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld