Abschaffung der Dosmieter möglich?

Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
wir sind eine kleine Praxis (in einem KH), die lediglich über einen CT und eine Röntgenanlage verfügt. Die Ortsansässige Durchleuchtung wird seitens des Krankenhauses genutzt und von unseren Mitarbeiter nicht bedient. Allerdings wird mittels fahrbaren Rö-Gerät die Rö-Aufnahmen auf Intensiv angefertigt.
Unsere Frage ist daher, ob wir ggf. die Dosimeter abschaffen könnten? Seitens des Regierungspräsidiums bekommen wir leider keine klare Aussage. Kann man die Dosimeter überhaupt abschaffen, wenn man Strahlenexpositionen anwendet?
Mit freundlichen Grüßen
C. Steinwachs
siegmann
Sehr geehrte/r Frau/Herr Steinwachs, zunächst einmal was Grundsätzliches im Zusammenhang mit der Personendosimetrie („Ermittlung der Körperdosis“). Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 RöV ist diese nur durchzuführen, wenn man sich aus beruflichen Gründen in einem Kontrollbereich aufhalten muss. Wenn bei Ihnen also Röntgenuntersuchungen durchgeführt werden, bei denen dies nicht erforderlich ist, dann ist auch keine Personendosimetrie nötig. Typischerweise trifft das auf stationäre Aufnahmearbeitsplätze zu (z.B. Rasteraufnahmetisch, Rasterwandstativ), aber auch auf mobile Aufnahmegeräte (z.B. auf Intensivstationen), wenn der Auslöseschalter in einem Abstand von mehr als 1,5 m vom Röntgenstrahler und Patienten bedient werden kann, und auch auf Computertomographen, wenn die CT-Untersuchungen einen Personalaufenthalt im Röntgenraum nicht erfordern. In allen o.g. Fällen (keine Personendosimetrie, weil kein Aufenthalt im Kontrollbereich)ist eine explizite Zustimmung der Behörde nicht erforderlich. Bei Durchleuchtungsuntersuchungen haben wir eine andere Situation: Der Aufenthalt von Personal im Kontrollbereich ist üblich und Personendosimetrie ist daher gefordert. Falls zwar Tätigkeiten in Kontrollbereichen vorkommen, aber nur mit sehr geringen Aufenthalts- bzw. Einschaltzeiten, also mit entsprechend kleinen Dosiswerten für das betreffende Personal (effektive Dosis < 1 mSv im Jahr), kann die zuständige Behörde Ausnahmen von der Pflicht der Personendosimetrie zulassen (§ 35 Abs. 1 Satz 2 RöV). Zur Klärung der Frage „< 1 mSv pro Jahr ja oder nein“ könnte man den Sachverständigen konsultieren, der in Ihrem Haus die sog. Sachverständigenprüfungen durchgeführt hat. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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