Aktualisierung Teleradiologie/ Fachkunde

Sehr geehrter Prof. Ewen, gilt eine Aktualisierung der Fachkunde Rö-Thorax alle 5 Jahre (zuletzt 2017) automatisch auch als Aktualisierung der Kenntnisse in Teleradiologie für CT-Untersuchungen (Kurs in 2013 absolviert)? Oder muss ich dafür eine getrennte Aktualisierung planen?
Gruss aus dem Rheinland
udoehner
Sehr geehrter Herr Döhner, Sie haben grundsätzlich Recht, auch Kenntnisse im Strahlenschutz müssen regelmäßig aktualisiert werden. Dies gilt auch für die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für den Arzt am Ort der technischen Durchführung einer teleradiologischen Untersuchung (vgl. § 18a Abs. 3 Satz 2 RöV). Allerdings konkretisiert die Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ in der Fassung vom 26.06.2012 unter der Nummer 6.2.2, letzter Absatz, dass die erforderlichen Kenntnisse des Arztes am Untersuchungsort einer Teleradiologie als nachgewiesen gelten, wenn dieser über eine Fachkunde im Strahlenschutz nach der v.g. Richtlinie verfügt und eine Bestätigung eines Teleradiologen über eine ausreichende Einweisung in die entsprechende Tätigkeit eines Arztes am Untersuchungsort vorliegen. Aus dieser Regelung kann man unserer Meinung nach klar ableiten, dass eine Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (die ja das Gesamtgebiet der Röntgendiagnostik betrachtet) auch für eine weitere Tätigkeit als Arzt am Untersuchungsort bei der Teleradiologie ausreichend ist. Eine spezielle Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz kommt u.E. auch deshalb nicht in Betracht, da diese Kenntnisse - bei Ärzten mit bescheinigter Fachkunde im Strahlenschutz - in der Regel nicht gesondert bescheinigt werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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