Aktualisierung der Fachkunde Anerkennung

Sehr geehrter Herr Prof Ewen,
bei uns arbeitet ein MTRA, der sein Examen in Italien im November 2014 gemacht hat. Die deutsche Anerkennung vom RegPräs stammt vom Dez 2017. Auf der Anerkennungsurkunde steht kein Verwies zum Datum des Examens. (siehe Anhang)
Wann muss er seine FK erstmals aktualisieren. 2019 oder 2022?

Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort

kszeifert
Sehr geehrter Fragesteller, zu dieser Frage verweisen wir auf die Nummer 4.7 der „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin und Zahnmedizin“ in der Fassung vom 26.06.2012. Die Regelungen der Nummer 4.7 gelten für die Fachkunde im Strahlenschutz für technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin. Hiernach müssen Personen, die außerhalb Deutschlands ausgebildet worden sind und die Aufgaben einer/s MTRA wahrnehmen wollen, die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung nachweisen. Dies ist nach Ihrer Beschreibung erfolgt und vom zuständigen Regierungspräsidium im Dezember 2017 bestätigt worden. In diesem Zusammenhang ist für Tätigkeiten „beim Röntgen“ von Menschen nachzuweisen, dass die notwendigen Spezialkenntnisse im Sinne des deutschen Strahlenschutzrechts (einschließlich des erforderlichen Gesetzeswissens) durch Teilnahme an einem Kurs im Strahlenschutz nach Anlage 2.1 der v.g. Richtlinie erworben wurden. Wenn der Nachweis über die Teilnahme an diesem Kurs ebenfalls dem Regierungspräsidium vorgelegt und von diesem bei der Entscheidung berücksichtigt wurde, dann müsste unserer Meinung nach das Anerkennungsdatum aus Dezember 2017 die Aktualisierungsfrist beschreiben. Die Fachkunde im Strahlenschutz wurde in diesem Fall ja mit der Anerkennungsurkunde bescheinigt. Sollte Ihr Mitarbeiter an diesem Kurs nicht oder erst später teilgenommen haben, dann empfehlen wir Ihnen dringend mit der zuständigen Strahlenschutzbehörde Kontakt aufzunehmen, da eine Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich „Röntgen“ fehlt. Außerdem hat sich zum 1. Januar 2019 das deutsche Strahlenschutzrecht durch das vollständige Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes und der neuen Strahlenschutzverordnung geändert, was auch noch Einfluss auf eine ggf. jetzt erforderliche Anerkennung der MTRA-Fachkunde haben könnte (sofern in 2017 nicht alle Unterlagen vorgelegt werden konnten) Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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