Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
eine Ärztin war 12 Jahre im Erziehungsurlaub und hat ihre Fachkunde 14 Jahre lang nicht aktualisiert. Die Landesärztekammer Bayern hat mir zu meiner großen Überraschung auf Anfrage mitgeteilt, dass ein erneuter Aktualisierungskurs ausreicht, um die Fachkunde wieder gültig zu machen. Ich dachte immer, wer die Aktualisierung verpasst (es hieß immer: auch nur um einen Tag) muß zurück auf Start, von vorn anfangen und die Fachkunde neu erwerben. Offensichtlich ist das, zumindest in Bayern, anders und die Legende diente nur dazu, die Fachkundebesitzer zu disziplinieren? Vielen Dank für eine kurze Bestätigung.
Herzliche Grüße
Andreas Saleh
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
Sehr geehrter Herr Prof. Saleh, das von Ihnen beschriebene Beispiel zeigt, dass die Fragen zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nicht pauschal beantwortet werden können. Der von Ihnen geschilderten Fall ist nach unserer Auffassung wie folgt zu bewerten: Die genannte Ärztin hat ihre Fachkunde im Strahlenschutz nach Ihren Angaben seit 14 Jahren nicht aktualisiert. Daraus folgt, dass die Fachkunde im Strahlenschutz vor dem 1. Juli 2002 erworben wurde. Die erste Aktualisierung hätte somit nach den Übergangsvorschriften des § 45 Abs. 6 der RöV bis zum 1. Juli 2007 erfolgen müssen. Nur wenn dieser Termin eingehalten worden wäre, hätte die vor dem 1. Juli 2002 erworbene Fachkunde im Strahlenschutz fortgelten können. Nach unserer Auffassung, die auch von den zuständigen Bundes- und Landesbehörden sowie von Fachgutachtern geteilt wird, hätte die Überschreitung des Aktualisierungstermins 1. Juli 2007 bedeutet, dass die Fachkunde im Strahlenschutz neu erworben werden muss. In NRW gab es z.B. besondere Fachkundelehrgänge zum „Wiedererwerb“ der Fachkunde im Strahlenschutz. Anders stellt sich die Situation dar, wenn die Fachkunde im Strahlenschutz nach dem 1. Juli 2002 erworben wurde oder die erste Aktualisierung fristgemäß erfolgt ist. In diesen Fällen tritt der o.g. Automatismus nicht ein, d.h. bei einer Fristüberschreitung der notwendigen Aktualisierung entscheiden die zuständigen Behörden(z.B. Gewerbeaufsicht) und Stellen (z.B. Ärztekammer) in der Regel im Einzelfall, wie der vorhandene Mangel der Fristüberschreitung behoben werden kann. Hier könnte bei kurzer Fristüberschreitung das Nachholen des Aktualisierungskurses oder ein entsprechender Spezialkurs in Betracht kommen, aber auch ein vorübergehendes Ruhenlassen der Fachkunde oder sogar die Entziehung der Fachkunde im Strahlenschutz sind vorstellbar und bereits praktiziert worden. In Fällen, in denen die Fristüberschreitung nicht mehr als kurz anzusehen ist, kann man nur den Rat erteilen, mit der örtlich zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen. Die meisten Behörden sind nicht kleinlich ... !Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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