Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz

Frage: Wie wird verfahren,wenn seit der Röntgenprüfung (Ausbildung) keine Affrischung der Kenntnisse imStrahlenschutz stattfand? (Prüfung) Liegt ca.15 Jahre zurück. Arbeitgeber hat selber und ausschließlich geröntgt.
Man fängt bei einem neuen Arbeitgeber an und muß dort selber Röntgen?
Fleursm
Hallo Marie, wenn die Aktualisierungsfristen für vor 15 Jahren erworbene und bescheinigte Kenntnisse im Strahlenschutz nach den Übergangsfristen der RöV (Ablauf am 1.7.2007, vgl. Paragraph 45 RöV in der Fassung von 2002) nicht eingehalten wurden, dann gelten die Kenntnisse nicht fort. Das heißt, die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen neu erworben werden. Nähere Informationen hierzu gibt es bei der zuständigen Behörde oder bei der zuständigen Stelle (z.B. Ärztekammer). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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