Anfrage

Wenn eine Tierarzthelferin kündigt, wo müssen die Dosisauswertungsbögen hin? Mitgeben? Behörde? Danke B. Münzer
Münzer
ehr geehrte Frau Münzer, die Pflichten des § 35 Abs. 9 der RöV (Aufzeichnung, Aufbewahrung, Weitergabe und Hinterlegung der Messergebnisse obliegen unseres Erachtens nach § 15 Abs. 1 Ziffer 4 dem Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) und nach § 15 Abs. 2 Ziffer 1 RöV dem Strahlenschutzbeauftragten (SSB) innerhalb seines innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches. Diese Personen haben dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen gefertigt und aufbewahrt werden (ggf. auch auf Datenträger, siehe hierzu § 28 Abs. 4 RöV) und, wenn erforderlich, an einen neuen Arbeitgeber weitergegeben werden. Auch die eventuell notwendige Information der betroffenen beruflich strahlenexponierten Person gehört zu den Pflichten von SSV und SSB. Wenn sicher davon ausgegangen werden kann, dass die Tätigkeit als beruflich strahlenexponierte Person nicht mehr ausgeführt wird und die Aufzeichnungen deshalb nicht mehr benötigt werden, dann müssen SSV und SSB dafür sorgen, dass diese Aufzeichnungen der nach Landesrecht zuständigen Stelle (bitte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erfragen) übergeben werden. Aus unserer Sicht tritt dieser Fall aber nicht allein durch ´Kündigung´ des Arbeitsverhältnisses ein, denn in einem solchen Fall bleibt die Verpflichtung des SSV und SSB, einem späteren Arbeitgeber die Ermittlungsergebnisse auf Verlangen mitzuteilen. Anders stellt es sich dar, wenn eine strahlenexponierte Person in den Ruhestand tritt oder berufsunfähig wird. Dann dürfen SSV und SSB sicherlich von einer Beendigung der Tätigkeit als strahlenexponierte Person ausgehen. Vergleichbares sollte gelten, wenn die Person (möglichst schriftlich) erklärt, zukünftig nicht mehr als beruflich strahlenexponierte Person tätig zu werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld