Arbeitsanweisung Knochendichtemessung/ Rechtfertigende Indikation

Hallo,
ich habe eine Praxis mit einem DXA-Gerät übernommen
und werde nun durch die ÄKWL geprüft.
In meiner Arbeitsanweisung (habe vom Vorgänger übernommen) fehlen wohl folgende Hinweise:
Überprüfung der `Rechtfert. Indikation´ durch nach RöV fachkund. Arzt, Hinweis auf die DVO-Leitlinien, Aushang einer Tab. mit den RI am Arbeitsplatz.
Ich bitte um eine Formulierungshilfe, damit die ÄK zufrieden ist.

Vielen Dank
Christian Smit
csmit
Sehr geehrter Herr Dr. Smit, wir unterstellen mal, dass die Anmerkungen der ärztlichen Stelle WL (Sie schrieben ÄKWL! War es wirklich die ÄK?) auf die Notwendigkeit hinweisen wollen, eine „rechtfertigende Indikation“ zu stellen, und dass es in diesem Zusammenhang um den Fragenkomplex möglicher „rechtfertigender Indikationen mit den entsprechenden Durchführungsmethoden“ am Ort der technischen Durchführung, also am Untersuchungsarbeitsplatz, geht. Nach unserer Meinung wäre diesbezüglich eine „pauschal“ gehaltene Formulierung für alle Röntgenuntersuchungen weder ausreichend noch sinnvoll, da sich Erfordernis und tatsächliche Durchführung einer radiologischen Maßnahme in der Heilkunde aus einer individuell vermuteten oder festgestellten Erkrankung einer Patientin/eines Patienten resultieren und daher entsprechend persönlich beschrieben werden muss. Uns ist bekannt, dass für bestimmte Untersuchungen mit Röntgenstrahlung vergleichbar formulierte ärztliche Indikationen und daraus resultierend auch rechtfertigende Indikationen ähnlichen Inhaltes publiziert sind. Aber auch hier bleibt die Indikationsstellung grundsätzlich ein individueller Vorgang, der sich an bestimmten medizinisch-radiologischen Erkenntnissen orientieren muss. Diese Erkenntnisse basieren zu einem großen Teil auf dem medizinischen Wissen entsprechend qualifizierter Ärzte (z.B. Vorhandensein von Fachkunde im Strahlenschutz) und können von uns hier im Forum Röntgenverordnung nicht als ganz allgemein gehaltene Orientierungshilfe vorgeschlagen werden. Ein Hilfsmittel für Überlegungen zur Stellung der „rechtfertigenden Indikationen“ könnte neben den Leitlinien der Fachgesellschaften die „ORIENTIERUNGSHILFE für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen“ sein. Diese Orientierungshilfe ist eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission. Sie finden sie über die Internetseite der Strahlenschutzkommission (www.ssk.de) oder im Fachbuchhandel. Sollte diese Empfehlung nicht ausreichend sein, dann raten wir zu einer Rücksprache mit den Fachleuten der ärztlichen Stelle, die in diesem Fall sicherlich auch beratend tätig werden können. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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