Arbeitsbwreich am DEXA ein Kontroll- oder Überwachungsbereich?

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
Ich hätte gerne gewusst, ob der Arbeitsplatz am DXA Gerät ein Kontroll- oder Überwachungsbereich ist. Die bei der Sachverständigenprüfung gemessenen bzw. ermittelten Werte sprechen für Überwachungsbereich wegen der niedrigen Werte.Nun hat mich aber folgende Äußerung irritiert :
Direkt unter dem Strahler ist aber ein Kontrollbereich, und da keine räumliche Trennung zum Arbeitsplatz vorliegt ,wird der gesamte Bereich als Kontrollbereich beschrieben.
Was ist nun korrekt?

Muss dann ein Dosimeter getragen werden ,und wie verhält es sich mit schwangeren Mitarbeitern, die das Gerät bedienen sollen.
Herzlichen Dank im Voraus
N. von Eynern

Nicolevoneynern
Sehr geehrter Herr von Eynern, entscheidend für Durchführung von Strahlenschutzmaßnahmen in einem Kontrollbereich ist nicht dessen bloße Existenz (hier: unter dem Röntgenstrahler) sondern die Tatsache, dass sich beruflich bedingt in diesem Areal Personen aufhalten. Wenn Letzteres, was ich annehme, nicht der Fall sein sollte, sehe ich keinen Grund, weitere Bereiche des Röntgenraumes als Kontrollbereich auszuweisen und das Bedienungspersonal mit Personendosimetern auszurüsten. Wenn also für diese Personen ein Aufenthalt „unter dem Strahler“ definitiv nicht erforderlich ist und deshalb auch nicht stattfindet (wenn nötig, in der Unterweisung nach § 36 RöV darauf hinweisen), besteht nach meiner Meinung auch kein Grund, eine schwangere Mitarbeiterin von der Bedienung der Röntgeneinrichtung auszuschließen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2d gilt nur für den Aufenthalt im Kontrollbereich!). Vielleicht können Sie nochmals eine Rücksprache mit dem Sachverständigen führen, der Ihre Anlage überprüft hat. Möglicherweise reicht auch schon ein Blick in sein Prüfprotokoll, das Ihnen ja vorliegen müsste. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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