Arbeitsplatzbesetzung CT

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, immer wieder stellt sich die Frage, mit wie vielen MTRA ein CT Arbeitsplatz besetzt sein sollte - gibt es da irgendwelche Richtlinien? Die gleiche Frage gilt natürlich auch für das MRT. Mir ist bewusst, dass diese Frage eher etwas mit Personalplanung, aber nichts mit der Röntgenverordnung zu tun hat. Daher gehört sie eigentlich auch nicht hierher. Nachdem mir jedoch auch das Internet bisher keine Antwort zu geben vermochte, ist die Recherche in diesem so ausgezeichneten Forum ein letzter Versuch.

uwe.heinemann
Sehr geehrter Herr Heinemann, uns im ´ausgezeichneten´ Forum (vielen Dank!) ist nichts (z.B. in Richtlinien) zum Stellenbedarf MTRA bei CT-Untersuchungen bekannt. CT-Untersuchungen setzen im Sinne der RöV nicht voraus, dass hierbei eine MTRA zwingend erforderlich sein muss. Wenn dabei ein entsprechend fachkundiger Arzt die ständige Aufsicht und Verantwortung führt, kann die technische Durchführung der Untersuchung z.B. auch von einer MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz erfolgen (§ 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV). Das gilt nicht für die Teleradiologie. Dort muss für die technische Durchführung eine MTRA eingesetzt werden (siehe § 3 Abs. 4 Nr. 2 RöV). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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