Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin gelernte Arzthelferin mit Rö-Schein. Nun hätte ich ein Job- Angebot in einer mobilen Screeningeinheit. Dort sind nur MTA´S und keine Ärzte tätig. Ist es mir lt. Röv erlaubt Aufnahmen zu machen?
Mfg
M.D
Arzthelferin mit Röv Schein in mobiler Einheit ohne Arzt
Sehr geehrte Frau Arwen, eine Arzthelferin mit „Röntgenschein“, also mit Kenntnissen im Strahlenschutz, darf eine Röntgenuntersuchung technisch durchführen („technische Durchführung“: siehe § 2 Nr. 7 RöV), aber nur „unter ständiger Aufsicht und Verantwortung“ eines/einer Arztes/Ärztin mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz (§ 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV). Diese ständige Aufsicht und Verantwortung wird so interpretiert, dass sich die betreffende Person in unmittelbarer Nähe des Untersuchungsortes aufhalten muss, was aber, wenn ich Ihren Text richtig interpretiere, in Ihrem Fall nicht zutreffend ist. Folgerung: Sie dürfen diese Aufnahmen nicht „machen“. Fragen Sie sicherheitshalber bei der für Ihren Standort zuständigen Behörde nach (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Regierungspräsident), wie diese Situation von dort aus gesehen wird. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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