Augenschutz

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

dies ist ein Forum, welches hochqualifizierte Antworten auf essentielle Fragen im Bereich der Röntgenvorschriften liefert. Ich bin sehr froh es gefunden zu haben und habe bereits viel dazugelernt.
Es wurde zwar bereits das Thema Strahlenschutz der Augenlinse bei CT-Aufnahmen des Kopfes behandelt, jedoch ist meine Frage von grundsätzlicher Art:
Der Augenschutz wird zum Schutz der empfindlichen Augenlinse auf beide Augen gelegt. Somit ist das Auge gegenüber dem von vorn auftreffenden Nutzstrahl geschützt. Wenn sich die rotierende Röntgenröhre jedoch unterhalb des Patienten befindet, dann würde meines Erachtens der Augenschutz die Röntgenstrahlen am Augenschutz zum Auge zurück zu reflektieren. Somit wäre ´nichts gewonnen´. Wie ist Ihre Sicht hierzu?

Mit freundlichen Grüßen
S. Wagner
seb-wagner1
Sehr geehrter Herr Wagner, Patientenschutzmittel, die beim untersuchten Patienten aufgrund ihrer Abschirmwirkung (Absorption) Röntgenstrahlung von kritischen Organen und Geweben zu einem großen Teil fernhalten können, so auch der von Ihnen erwähnte Augenschutz bei CT-Untersuchungen am Schädel, enthalten Materialien (Atome) mit relativ hohen Ordnungszahlen. In diesen ist die durch den Photoeffekte bedingte (und erwünschte) Absorption der Röntgenstrahlung besonders hoch und die durch Comptoneffekte erzeugte Streustrahlung entsprechend niedrig. Folge davon ist, dass die von Ihnen befürchtete Rückstreuung vom Augenschutz ins Auge relativ gering ist. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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