Augenschutz bei CCT

Sehr geehrter Hr. Prof. Ewen, der Linsenschutz bei CCTs ist in den meisten Instituten ja bereits Standard und es gibt auch eine Reihe von Empfehlungen dazu. Bis jetzt wurden diese Empfehlungen aber noch verpflichtend bzw. noch nicht in Leitlinien umgesetzt, zumindest nicht offiziell in der RöV oder den Empfehlungen der Bundesärztekammer, oder liege ich da falsch?
Mit freundlichen Grüßen,
R. Brandl, Regensburg
roland.brandl
Sehr geehrter Herr Brandl, vielen Dank für Ihren Beitrag zu dem Thema Augenlinsenschutz bei CT-Untersuchungen im Schädelbereich. Nach meinem Kenntnisstand gibt es dazu bisher keine rechtlich belastbaren Regelungen. Wir sind dabei, im Rahmen der Novellierung der sog. Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) das Vorhandensein von Linsenschutzeinrichtungen bei CT-Arbeitsplätzen zu fordern. Deren tatsächliche Nutzung kann man allerdings über die SV-RL nicht erzwingen. Nach der SV-RL überprüfen Sachverständige vor Inbetriebnahme und danach alle 5 Jahre den technischen Strahlenschutz, unter anderem auch in der Röntgendiagnostik und damit auch an Computertomographen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld