Guten Tag,
in unserem Krankenhaus sollen Krankenpflegeschüler zu Ausbildungszwecken bei Bronchoskopien mit Durchleuchtung oder ERCP dabei sein. Der gesamte Einsatz dauert evtl. nur 4 Wochen. Müssen für diese Schüler Personendosimeter beschafft werden und müssen diese einem ermächtigten Arzt vorgestellt werden?Wie verhalten wir uns da rechtlich korrekt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Auszubildende im Kontrollbereich
Sehr geehrte Frau Lang, an Personen, die sich aus beruflichen Gründen (dazu gehört auch die Ausbildung) im Kontrollbereich aufhalten, muss die Körperdosis ermittelt werden (§ 35 Abs. 1 Satz 1 RöV). Von gewissen Ausnahmen abgesehen (siehe § 35 Abs. 1 Satz 2 RöV), die man für Schüler, also für junge Leute, nicht anwenden sollte, muss die Körperdosis mittels Personendosimetern ermittelt werden (§ 35 Abs. 4 Nr. 1 RöV). Da dieser Einsatz ca. 4 Wochen dauern wird, bietet es sich an, die Dosimeter bei der für Ihr Haus zuständigen Messstelle zu besorgen, so dass sie von Anfang bis Ende dieser Zeitdauer getragen und danach ausgewertet werden können. Sollten diese Schüler unter 18 Jahre alt sein, beträgt der Grenzwert für die effektive Dosis 1 mSv im Kalenderjahr (§ 31a Abs. 3 RöV). Ich denke nicht, dass für diese Krankenpflegeschüler im Rahmen dieser Ausbildung eine effektive Dosis von mehr als 6 mSv im Kalenderjahr erreicht werden kann, so dass sie dann nicht beruflich strahlenexponiert nach Kategorie A wären (siehe § 31 RöV) und eine Vorstellung bei einem ermächtigten Arzt nicht erforderlich sein würde (siehe § 37 Abs. 1 RöV). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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