Barc- Monitor nach DIN6868-57 abgenommen

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

In einer Radiologieabteilung gibt es zwei Barco-Monitore, die nach DIN 6969-57 im Jahre 2012 abgenommen wurden. Ist diese Abnahme noch gültig?

Mit freundlichen Grüßen

werner Dähler
w.daehler
Sehr geehrter Herr Dähler, nach den diesbezüglichen Regelungen, die im TOP C 06 der 73. Sitzung des Länderausschusses RöV am 4.11.2014 (´Mitteilung zur Änderung der QS-RL´) festgelegt und jeweils den obersten Landesbehörden zur Durchführung der RöV mitgeteilt worden sind, dürfen diese Monitore bis zum 01.01.2025 betrieben werden. Voraussetzungen: Keine wesentlichen Änderungen, die eine sog. Teilabnahmeprüfung zur Folge hätten, und Durchführung der Konstanzprüfungen nach Anhang B der QS-RL. Letztgenannte ist u.a. im Internet aufsuchbar. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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