Befundmonitore für MRT

Sehr geehrter Hr. Prof. Ewen,

welche Vorschriften gelten für Monitore an welchen ausschließlich MRT befundet werden sollen?

Wenn ich es richtig verstehe sind in der DIN 6868-157 dazu keine Angaben zu finden?

Müssen für diese Monitore Abnahme- und Konstanzprüfungen durchgeführt werden?

stefancz1
Sehr geehrter Anfragesteller, MRT gehört nicht zum Umfeld der ionisierenden Strahlung, und damit umfasst der Anwendungsbereich der DIN 6868-157 nicht MRT (siehe in der Norm Kap. 1 Anwendungsbereich, Satz 1 ´im Rahmen der RöV´). Folgerichtig müssen für MRT-Monitore keine Abnahme- und Konstanzprüfungen im Sinne der Strahlenschutzgesetzgebung durchgeführt werden. Man sieht es aber öfter im Klinikbereich, dass auch reine MRT-Monitore ´norm-äquivalent´ abgenommen sind. Dies dient wohl mehr dem Wunsch, in der Radiologie eine einheitliche Monitorqualität präsentieren zu können. Zwingend vorgeschrieben ist das nicht. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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