Befundungsmonitore

Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
wir verfügen in unserem Krankenhaus über digitale Bildverarbeitung mit geeigneten Monitoren in der Radiologie. In den anderen Abteilungen wie Intensivstation oder Ambulanz wird an herkömmlichen Monitoren betrachtet und leider auch die Diagnose gestellt. Aus Kostengründen wird in diesen Abteilungen die Anschaffung von Befundungsmonitoren verweigert. Meine Frage ist nun: Gibt es eine Leitlinie bzgl. Intensivstation und Ambulanz mit denen man bei einer investitionsresistenten Verwaltung argumentieren kann?

ingmar.krenz
Sehr geehrter Herr Krenz, die DIN 6868-157 stellt den Stand der Technik dar. Das hat zur Folge: Wenn an Bildwiedergabesystemen bzw. Bildwiedergabegeräten befundet oder eine therapierelevante Entscheidung getroffen werden soll, ist eine Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 durchzuführen. Das wiederum hat dann auch die Durchführung von Konstanzprüfungen nach derselben Norm zur Folge. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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