Berufsanerkennung

Hallo,
folgende Frage für eine Kollegin:
Sie arbeitet seit 13 Jahren als gelernte MTLA in einer Röntgenabteilung. Hat bisher die Aktualisierung der Fachkunde mitgemacht. Kann sie sich jetzt als MTRA umbenennen lassen? Ggf. mit einer zusätzlichen Prüfung?
Liebe Grüße!
claudia.radssuweit
Sehr geehrte Frau Radßuweit, eine Umstellung Ihrer Kollegin von MTLA auf MTRA auf der Basis langjähriger Berufserfahrungen, durch erfolgreiche Teilnahme an Aktualisierungskursen (die aber nur zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz gedient haben können) und ggf. durch zusätzliche Prüfungen (welcher Art auch immer) ist nicht möglich. Die MTRA-Ausbildung erfolgt auf einer klar festgelegten gesetzlichen Grundlage (´MTA-Gesetz´), die nach ihrem Abschluss unter anderem zum Besitz der Fachkunde im Strahlenschutz führt (siehe § 18a Abs. 1 Satz 6 RöV) , was bei der MFA-Ausbildung nicht der Fall ist (hier gilt § 18a Abs. 3 RöV). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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