Berufslebensdosis für Organdosis

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

beim Lesen der noch geltenden RöV stellte sich mir bei § 31 b RöV folgende Frage:
§ 31 b RöV legt die Berufslebensdosis der effektiven Dosis auf 400 mSv fest.
Im § 31a RöV wird zwischen effektiver Dosis und Organdosis entschieden und entsprechende Jahresgrenzwerte festgelegt.
Gibt es somit auch eine Berufslebensorgandosis? Wenn ja, wo ist diese festgelegt? Oder muss die Organdosis in eine effektive Dosis z. B. mittels Gewebewichtungsfaktor umgerechnet werden? Wenn ja, gibt es dafür Software oder Programme, die diese Umrechnung erleichtern?

Vielen Dank für Ihre Antwort.


David Weidlich

david.weidlich
Sehr geehrter Herr Weidlich, der Knackpunkt Ihrer Frage liegt im strahlenbiologischen Unterschied zwischen effektiver Dosis (§ 31a Abs. 1 und § 31b RöV) und Organdosis (§ 31a Abs. 2 RöV). Die effektive Dosis bewertet die stochastischen Strahlenwirkungen (Krebs, genetische Schädigungen) und die Organdosis die deterministischen Strahlenwirkungen (z.B. Erythembildung). Für stochastische Wirkungen typisch: 1) keine Schwellendosis, unterhalb derer das Risiko gleich Null ist, 2) Strahlenrisiko wächst mit der Dosis. Für deterministische Wirkungen typisch: 1) Existenz einer diesbezüglichen Schwellendosis, Schwere der Schädigung wächst mit der Dosis. Stochastische Wirkungen sind also typische Langzeiteffekte (mögliches Auftreten erst nach Jahrzehnten, z.B. Krebsentstehung). Das Auftreten von deterministischen Strahlenwirkungen spielt sich dagegen in vergleichsweise kurzen Zeiträumen ab. Folgerung daraus: Die Festlegung einer Berufslebensdosis macht daher, im Gegensatz zu den stochastischen Wirkungen, für deterministische Wirkungen keinen Sinn. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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