Bleischürze vergessen

Sehr geehrter Herr Prof.,
danke für die Antwort. Allerdings habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Ich meinte das Vergessen der Bleischürze beim Patienten während des OPTGs. Muss man mit einer fristlosen Kündigung rechnen? Was ist, wenn der Chef das der Zahnärztekammer mitteilt? Können die einen den Röntgenschein wegnehmen? Kann der Patient die ZFA verklagen? Wenn ja mit was muss man rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
riniliebi
Sehr geehrte Frau Brücke, im letzten Satz meiner Antwort auf Ihre erste Anfrage (Nr. 3078) habe ich ja auch die Möglichkeit angesprochen, dass Sie vielleicht die Nutzung einer Patientenschutzschürze gemeint haben könnten, was ja offensichtlich auch zutreffend war. Grundsätzlich ist zur Nutzung von Patientenschürzen in der zahnmedizinischen Radiologie folgendes zu sagen: 1) Patientenexpositionen bei Panoramaschichtaufnahmen sind im Vergleich zu den meisten anderen Röntgenuntersuchungen auch ohne Nutzung von Patientenschutzschürzen niedrig. 2) Die Reduzierung der Patientendosis durch eine Schürze hält sich bei Panoramaschichtaufnehmen sehr in Grenzen. Ich würde die von Ihnen aufgezählten möglichen „Strafmaßnahmen“ für eine Assistentin, die das Anlegen von Patientenschutz bei Panoramaschichtaufnahmen mal vergessen hat, als maßlos überzogen ansehen und bezweifel wirklich sehr, dass die zuständige Behörde in einem derartigen Fall im Sinne dieser „Strafliste“ intervenieren wird. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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