C-Bogen und DIN 6868-157

Lieber Klaus,
ich hatte gerade ein Telefonat mit einem C-Bogen Hersteller. Dieser macht generell eine Abnahmeprüfung des BWS nach DIN 6868-157 (RK 2) im Werk. Lt. Aussage des Herstellers wird diese Abnahmeprüfung von weitgehend allen Sachverständigen im Bundesgebiet akzeptiert - nur nicht von mir. Nach 6868-157 ist jedoch die Umgebung und die vom Strahlenschutzverantwortlichen festgelegte Raumklasse bei der Abnahmeprüfung zu berücksichtigen - was bedeutet, dass die Abnahmeprüfung am Betriebsort durchgeführt werden muss.
Ich sehe gerade hier noch Regelungsbedarf. Das Thema muss unbedingt in Essen nochmals aufgegriffen werden!
Das wollte ich nur noch mal loswerden.
Grüße aus Stuttgart
Kai Gottwals

Gottwals
Sehr geehrter Herr Gottwals, lieber Kai, wir vom Forum-Team sehen das genauso wie du: Die Abnahmeprüfung für das BWS kann nur in der Raumlichtumgebung durchgeführt werden, in der das C-Bogengerät auch betrieben wird. Die Firma selbst kann Testmessungen in einer firmeneigenen Umgebung durchführen, um sicherzustellen, dass das Gerät den Anforderungen entspricht. Die normgerechte Prüfung hat aber nach Maßgabe des Strahlenschutzverantwortlichen bzw. -beauftragten vor Ort zu erfolgen, und zwar so wie in der DIN 6868-157 festgelegt. Mit freundlichem Gruß Klaus Ewen
Klaus Ewen

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