C-Bogen...Monitor Abnahme bis 30.06.2018

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
vielen Dank für Ihre AW zuvor.
Ich habe drei neue Fragen.
Die bekannten Abnahmen bis zum 30.06.2018 an C-Bögen Monitoren und auch an Großanlagen führen hier und da auch zu negativen Ergebnissen.
Wenn die Anlagen bisher in der Konstanzprüfung in Ordnung waren, wie ist dann zu verfahren wenn die nachträgliche Abnahme zu einem Negativ-Protokoll führt? Und...ist diese Abnahme der Behörde zu melden oder dieser erst auf Verlangen vorzulegen?
Und die dritte Frage dazu...Muss der Betreiber das Gerät stilllegen und Maßnahmen nach RöV vornehmen?
Vielen Dank vorab und mit freundlichen Grüßen.
Ralf Stolpe-Jazbinsek
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Sehr geehrter Herr Stolpe-Jazbinsek, gehen Sie bitte auf die Startseite des Forum RöV, dann den Link „2. News“ anwählen, dann „1. Neue Veröffentlichungen“ anklicken. Sie finden mit Datum 17.05.2018 eine Veröffentlichung des Leiters des Arbeiskreises RöV zum Thema „Aktuelle Erläuterung … DIN 6868-157 …“. Darin ist der gegenwärtig aktuelle Stand zur Antwort auf Ihren hier gestellten Fragenkomplex dargestellt. Etwas Aktuelleres gibt es zurzeit zu diesem Thema nicht. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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