CT Konstanzprüfungen nach DIN EN 61223-2-6

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ein CT wurde vor einem halben Jahr in Betrieb genommen und seitdem monatlich geprüft.
Gilt für den CT auch die monatliche Konstanzprüfung oder gibt es hier andere Lösungen so das z.B. nach drei Monaten nur noch alle drei Monate geprüft werden darf, sofern die KP in Ordnung war.
Mit freundlichen Grüßen Ralf Stolpe-Jazbinsek
info
Sehr geehrter Herr Stolpe-Jazbinsek, grundsätzlich gelten nach der Röntgenverordnung (RöV) die Regelungen zur zeitlichen Durchführung von Konstanzprüfungen für Computertomographen genauso wie bei anderen Röntgendiagnostikeinrichtungen auch: § 16 Abs. 3 Satz 1 (mindestens monatlich), wobei die zuständige Behörde Abweichungen von dieser Frist festlegen kann (§ 16 Abs. 3 letzter Satz). Eine halbjährliche CTDI- Messung muss nach der DIN EN 61223-2-6 mindestens halbjährlich erfolgen(zusätzlich nach einer Wartung/Reparatur, die die Dosis beeinflusst).
Über Ausnahmeregelungen, die teilweise länderspezifisch sein können, sog. Allgemeinverfügungen (eine Fristverlängerung für die Konstanzprüfung wird beispielsweise auf vierteljährlich festgesetzt, wenn, wie Sie richtig vermerkt haben, 3 fehlerfreie monatliche Konstanzprüfungen vorliegen) sowie über spezielle Auflagen in Genehmigungsbescheiden beim Betrieb von CTs im Rahmen der Teleradiologie, müsste man sich bei der örtlich zuständigen Länderbehörde informieren. Ab 1.1.2019 wird ein neues Strahlenschutzrecht (z.B. eine neue Strahlenschutzverordnung, die die jetzt geltende RöV und StrlSchV integrieren wird)in Kraft treten. Es bleibt abzuwarten, wie dann die endgültige Formulierung zur Durchführung der Konstanzprüfung an Röntgendiagnostikeinrichtungen aussehen wird. Mit freundlichem Gruß K. Ewen


Mit freundlichen Grüßen, Birgit Hallmann
Klaus Ewen

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