CT Untersuchung Becken rechts

Ich soll nach bereits zei anderen Rönthgenuntersuchunge innnerhalb der letzten 3 Monate zu CT Beckenuntersuchung
Liegt das noch im vertragbaren bereich.

Wegen Übergewicht habe ich schwierigkeiten eine MRT zu finden
helmut.mihatsch
Sehr geehrter Herr Mihatsch, wir hier im Forum RöV können grundsätzlich Ihre Anfrage leider nicht beantworten. Die Entscheidung, ob eine Röntgenuntersuchung durchgeführt werden soll, wird nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Röntgenverordnung (RöV) nur von einem am Untersuchungsort befindlichen Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz getroffen. Er muss, wie die RöV es ausdrückt, die sog. rechtfertigende Indikation für die Anwendung von Röntgenstrahlung stellen. Dabei hat er die Feststellung zu treffen, ob der gesundheitliche Nutzen der Anwendung gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt. Und er muss die Möglichkeit haben, im Rahmen der Stellung der rechtfertigenden Indikation den Patienten untersuchen zu können. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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