CT/Nuk. Aufklärung!

Hallo!
Ich würde gerne wissen ob eine gesetzlich festgelegte Aufklärungspflicht für CT und/oder Nuklearmedizinische Untersuchungen besteht.
In unserer Klinik wird es so gehandhabt, das nur für CT mit KM, eine schriftliche Aufklärung mit anschließender Unterschrift des Arztes und des Patienten erfolgt.
Hierzu hätte ich gerne einige Informationen.
Mfg
Christian Vollmer
c.vollmer
Sehr geehrter Herr Vollmer, die RöV und die Strahlenschutzverordnung enthalten keine speziellen Vorschriften zur Aufklärung von Patienten bei medizinischen Untersuchungen. Hier gelten die berufsrechtlichen Vorschriften und insbesondere die Vorschriften des Patientenrechtegesetzes. Diese Regelungen sind nach unserer Meinung besonders zu beachten, da der § 630d BGB die Einwilligung des Patienten in jedweden Eingriff voraussetzt: Der Patient kann nur wirksam einwilligen, wenn er vorher gemäß den Anforderungen des § 630e BGB aufgeklärt worden ist. Ob hier grundsätzlich eine schriftliche Aufklärung ausreicht, ist eher eine juristische Frage, die durch das Team des Forum RöV nicht beantwortet werden kann. Nach der RöV und der StrlSchV sind vor der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe Befragungen der Patienten (§ 23 RöV und § 80 StrlSchV) durchzuführen, sowie die Aufzeichnungspflichten nach einer Untersuchung oder Behandlung zu beachten. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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