DIN 6857-2

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

ist es zulässig die Anforderungen der DIN 6857-2 an C-Bögen im OP durchzuführen und wenn nein ist es zulässig OP-Personal an Durchleuchtungseinheiten der Radiologie einzuweisen um dort die Untersuchungen der Strahlenschutzschürzen durchzuführen?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Guido Kindervater

Guido Kindervater
Sehr geehrter Fragesteller, die Prüfung von Schutzkleidung mit Durchleuchtungsgeräten ist in Abschnitt 4.3.2.2 der DIN 6857-2 beschrieben. Es sollte (also nicht unbedingt „muss“)eine fernbediente Durchleuchtungseinrichtung, zumindest eine Röntgeneinrichtung verwendet werden, die keinen Aufenthalt im Kontrollbereich erfordert. Also wäre ein C-Bogengerät nicht gerade ideal, aber auch nicht auszuschließen („sollte“). Unabhängig von dieser Gerätefrage müsste es nach § 30 Nr. 2 RöV erlaubt sein, dass nach Rücksprache mit der Leitung in der Radiologie (mit dem Strahlenschutzbeauftragten) dort seitens des OP-Personals unter Durchleuchtung die Schürzenprüfungen durchgeführt werden dürfen, wenn die für diesen Anwendungsfall erforderlichen Kenntnisse (innerbetrieblich)vermittelt worden sind. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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