DIN 6857 Teíl2

Sehr geehrter Prof. Dr. Ewen,
greift die DIN Norm 6857 Teil 2 nur für Strahlenschutzkleidung des Personals bei medizinischer Nutzung von Röntgenstrahlung bis 150 KV oder ist davon auch die Strahlenschutzkleidung für Patienten betroffen?
Mir ist nicht klar wie die Prüfung mittels Röntgenstrahlung in einer Zahnarztpraxis spätestens nach drei Jahren umgesetzt werden sollte.
Danke für Ihre Hilfe
Michael Guggenbichler
Sehr geehrte/r Frau/Herr Guggenbichler, die DIN 6857-2 gilt nur für Strahlenschutzkleidung des Personals (siehe Kap. 1 der Norm „Anwendungsbereich“). Damit entspannt sich die Lage in der Zahnmedizin erheblich, denn das dort radiologisch tätige Personal muss sich bei seiner Arbeit ja nicht im Kontrollbereich aufhalten (entsprechende Abstandshaltung oder bauliche Abschirmmaßnahmen). Radiologisches Personal muss nur dann Schutzkleidung tragen, wenn ein Aufenthalt im Kontrollbereich erforderlich ist(siehe § 21 Abs. 1 Satz 2 RöV). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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