DIN 6868-157, ein Fall von Altersdiskriminierung?

Sehr geehrter Herr Prof. Even, leider ist im Feld eindeutig festzustellen das die neue NORM DIN 6868-157 bei kritischer Betrachtung große Probleme bei der visuellen Bewertung mit sich bringt. Hierbei ist festzustellen das ein junger, aber unerfahrener Prüfer mehr sieht als ein deutlich älterer, aber sehr erfahrener Prüfer. (Tests ergaben gleiches bei jungen und älteren Radiologen) Das ist im allgemeinen nichts neues, sondern natürlich! Aber, im Zusammenhang mit der Bewertung nach DIN 6868-157 haben wir es hier mit Altersdiskriminierung zu tun! Genauere Erklärung ´Altersdiskriminierung´ unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Altersdiskriminierung Ein Fall also für die Zentrale Ethikkommission Berlin? Was schlagen Sie vor wie damit umzugehen ist? Kann und wird die QS-RL entsprechend ergänzt/geändert? Mit freundlichen Grüßen, Ralf Stolpe-Jazbinsek
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Sehr geehrter Herr Stolpe-Jazbinsek, zunächst einmal eine allgemeine Antwort auf alle Forumanfragen, welche die DIN 6868-157 betreffen. Wir sind dabei, die damit verbundenen Problemfälle zusammenzufassen und haben vor, dies dann hier im Forum RöV bekannt zu geben. Das wird aber noch etwas dauern. Hier also zunächst diese pauschale Antwort: In letzter Zeit häufen sich die Fragen im Forum RöV zur DIN 6868-157 („BWS“) und zu ihrem Umfeld (z.B. QS-RL). Da diese Fragen oft sehr spezifisch sind, wurde der Vorschlag unterbreitet, diese Anfragen einem kleinen Gremium von Experten auf diesem Gebiet zukommen zu lassen und deren Antworten dann in das Forum RöV einzustellen. Es ist verständlich, dass dieser Vorgang insgesamt etwas länger dauern wird als normalerweise im Forum RöV üblich. Die Forumleitung hat darauf wenig Einfluss. Ich bitte darum um Verständnis. Dann eine spezifische Antwort auf Ihr Thema ´Altersdiskriminierung´: Ich kann Ihren Text dazu nicht so ganz nachvollziehen. Natürlich weiß ich auch aus eigener Erfahrung, dass jüngere Leute in vielen Bereichen leistungsfähiger sind als die ältere Generation, zu der ich ja schließlich auch zähle. Sagen wir es einfach mal so: Das ist das Recht der Jugend. Im Zusammenhang mit technischen und medizinischen Prüfungen von radiologischen Einrichtungen ist mir im Rahmen meiner praktischen Tätigkeiten aufgefallen, dass ältere erfahrene Personen diesen Anteil an größerer Leistungsfähigkeit seitens der jüngeren Kollegen/innen durch zielgerichtete Nutzung von in langer Zeit erworbener Erfahrung ausgleichen, manchmal sogar toppen konnten. Ich denke insoweit nicht, dass die von Ihnen angesprochene ´Bewertung nach DIN 6868-157´ tatsächlich eine Altersdiskriminierung bedeutet und somit ein Fall für eine Ethikkommission ist. Vielmehr hat man in dieser Vorschrift Anforderungen festgelegt und geregelt, wie die hier angesprochenen Systeme bei Abnahme- und Konstanzprüfungen (strahlenschutz)technisch bewertet werden sollen. Dabei hat man sowohl jungen als auch älteren Kollegen/innen diese Bewertung in gleichem Maße zugestanden. Dass auch ältere Kollegen/innen mit all ihren Erfahrungen dazu bestens in der Lage sind, zeigt sich zum Beispiel an den Prüfungen von digitalen Mammographiegeräten mit dem CDMAM-Phantom, die ich selbst intensiv begleitet habe. Hier erzielten sowohl jüngere als auch ältere Kollegen/innen vergleichbare Ergebnisse. Eine Altersabhängigkeit konnte dabei nicht festgestellt werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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