DIN 6868-157/DIN 6868-57: Abnahmeprüfung

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ich möchte auf das Verständnis bei den folgenden umsetzungsrelevanten Punkten der DIN 6868-157/DIN 6868-57 hinweisen und um offizielle Bestätigung bitten:

Ein Gerät, welches nach der Vorgänger-Norm DIN 6868-57 abgenommen wurde (Erstinbetriebnahme nach -57) muss auch weiterhin nach -57 abgenommen werden, denn das Gerät wird nicht „schlauer“.

Refurbishment Systems: Ein Gerät welches eine Erstinbetriebnahme nach DIN 6868-57 durchlaufen hat und dann wiederaufbereitetet/überholt wurde muss auch weiterhin nach der -57 abgenommen werden, denn auch hier wird das Gerät nicht „schlauer“.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
S.Linke

sarah.linke
Sehr geehrte Fragestellerin, das Forum RöV darf grundsätzlich keine offiziellen Bestätigungen erteilen. Das ist, auch in dieser Angelegenheit, ausschließlich Sache der zuständigen Behörde. Wir bitten Sie, sich mit dieser in Verbindung zu setzen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld