Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
gestatten Sie mir folgende Fragen:
1. nach der im Juni 2015 erschienenen und ab dem Dezember 2015 somit verbindlich anzuwendenden DIN6868-14 ist es so, dass in der arbeitstäglichen Konstanzprüfung über einen neuen 40mm dicken PMMA-Prüfkörper das Strom-Zeit-Produkt (nach Festlegung max 15% Abweichung) notiert wird(Sonstige Bedingungen entsprechend)? Die gleiche Aufnahme verwendet man dann auch entsprechend für die Störstrukturen. D.h. Thoraxseitige Bildbegrenzung sowie Einfalldosis (mit dem Standardprüfkörper + Treppe) sind NICHT mehr umfänglich arbeitstäglich zu dokumentieren?
2.Bei der monatlichen QS bezieht sich der Punkt 7.4 ´Dynamikumfang des Detektorsystems´ auf DR-Systeme mit Panel und NICHT auf CR-Systeme? Hier wäre dann auch nur eine Aufnahme zu erstellen und mittels Differenzbestimmung zweier Pixelwerte (gem. genauer Beschreibung) die Nichtüberschreitung der Differenz (15%) nachzuweisen? Auch hier ist eine Dosismessung nicht mehr durchzuführen?
3. Die DIN 6868-14 bezieht sich ausschließlich auf nach DIN6868-162 abgenommene Geräte. Nach PAS1054 abgenommene Geräte werden unverändert nach PAS1054 weiter geprüft (bis zum Ablauf der Übergangsfrist)?
Vielen Dank!
J. Fischer
DIN6868-14 div.
Sehr geehrter Herr Fischer, sind Sie bitte nicht enttäuscht, wenn ich Ihnen schreibe, dass derartig detaillierte Anfragen, deren Beantwortung sicherlich für Ihre Arbeit wichtig sind, über den (auch zeitlich verfügbaren) Rahmen dieses Forums hinausgehen. Aber ich will Sie nicht ganz im Regen stehen lassen, sondern möchte Ihnen eine Internetadresse angeben, unter der vom Referenzzentrum Südwest sog. Durchführungshilfen zur DIN 6868-162 und zur DIN 6868-14 zu finden sind: ´https://referenzzentrum-suedwest.de/fachinformationen´. Vielleicht finden Sie darin auch Antworten auf zumindest einen Teil Ihrer Anfragen und möglicherweise auch Hinweise zu eventuellen Nachfragen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.
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