Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
leider habe ich mich etwas falsch ausgedrückt bzw. zu wenig Infos weitergegeben (momentan ist es einfach zu heiß) !
ich meinte nicht ´nichtärztliches Personal´, sondern nichtmedizinisches Personal.
Bei fraglicher Person handelt es sich um eine Bürokraft. Kann diese ohne medizinische Ausbildung einen Strahlenschutzkurs absolvieren ?
vielen lieben Dank für Ihre Mühe !
Mit freundlichen Grüßen
Heike Prager
DPX-Messung
Sehr geehrte Frau Prager, diese Korrektur Ihrerseits ändert natürlich die Situation grundsätzlich: Die technische Durchführung zwecks Anwendung von Röntgenstrahlung in der Heilkunde (z.B. eine DPX-Messung) darf nicht durch ´nichtmedizinisches Personal´ (z.B. durch eine Bürokraft) erfolgen sondern von Personen, die eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung (z.B. eine Arzthelferin) absolviert und zusätzlich die Kenntnisse im Strahlenschutz (´Strahlenschutzkurs´) erworben haben (§ 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV). Insofern stellt sich die Frage gar nicht, ob z.B. eine Bürokraft einen Strahlenschutzkurs absolvieren kann oder darf. Denn er würde ihr ja in keinster Weise beruflich etwas nutzen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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