Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
in der neuen Strahlenschutzverordnung heißt es, daß eine manuelle Dokumentation der Dosiswerte auf Papier nicht mehr zulässig ist.
Da wir aber noch analog arbeiten, haben wir gar keine Möglichkeit, diese Informationen im RIS oder PACS zu speichern!
Benötigen wir jetzt eine Sondergenehmigung, um weiterarbeiten zu können? Wir können nur das Meßgerät ablesen und den Wert im Röntgenbuch dokumentieren.
Bevor ich den Strahlenschutzbeauftragten darauf anspreche, hätte ich gerne eine detailliertere Information.
Mit Freundlichen Grüßen,
Heidi Bastobbi