Doppeldokumentation der DL-Parameter

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
moderne C-Bogen Geräte geben einen detaillierten Strahlendosisbericht nach Beendigung der Untersuchung aus. Wenn dieser im PACS zu den Bildern der Untersuchung abgespeichert wird, besteht die Pflicht diese Parameter z.B. noch im RIS oder in einem ´Röntgenbuch´ zu dokumentieren?
Ist also eine sog. Doppeldokumentation notwendig?
Mit freundl. Grüßen
M.Winkel

M.W.
Sehr geehrte Frau Winkel, die RöV verpflichtet die Strahlenschutzverantwortlichen in § 28 (und in der konkretisierenden Aufzeichnungsrichtline nach § 28 RöV), bestimmte Daten aufzuzeichnen (Absatz 1) und diese Aufzeichnungen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren (Absatz 3). In Absatz 4 des § 28 wird explizit zugelassen, dass Aufzeichnungen unter gewissen Randbedingungen auf Bild- oder Datenträgern aufbewahrt werden können. Dabei ist davon auszugehen, dass die Aufbewahrung in Aufzeichnungssystem (z.B. PACS) ausreichend ist. Auch analoge Daten wurden bzw. werden nicht „gedoppelt“ aufgezeichnet. Allerdings ist es bei der digitalen Aufbewahrung sinnvoll, vielleicht sogar notwendig, dass regelmäßige Datensicherungen vorgenommen werden. Damit kann man einem möglichen Datenverlust bei eventuell auftretenden Fehlern/Ausfällen an den digitalen Aufzeichnungsmedien vorbeugen. Diese Notwendigkeit beschränkt sich unserer Meinung nach aber nicht nur auf die Aufbewahrung von Daten nach der RöV, sondern das gilt inzwischen generell in allen Geschäftsbereichen, die mit digitalen Daten umgehen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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