Ich arbeite an zwei Arbeitsstätten (ein Arbeitgeber),muß ich mein Dosimeter immer mit hin und her nehmen oder ist der Arbeitgeber verpflichtet
mir 2 Dosimeter zu stellen?
Vielen Dank
Dosimeter
Hallo Jacqeline, für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zur ´Ermittlung der Körperdosis´ (§ 35 RöV), was in der Regel mit Hilfe von Personendosimetern durchgeführt wird (s. § 35 Abs. 4 RöV), ist nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 RöV der Strahlenschutzverantwortliche (ich nehme in Ihrem Fall an, das ist der von Ihnen erwähnte Arbeitgeber) verantwortlich. Sie arbeiten zwar an zwei Arbeitsstätten, beide unterstehen aber einem Strahlenschutzverantwortlichen, so dass auch ein Dosimeter ausreichend ist. Bei der Gelegenheit möchte ich nur darauf hinweisen, dass Personendosimetrie nur erforderlich ist, wenn man im Kontrollbereich tätig ist. Vielleicht ist das ja bei Ihnen nicht der Fall (oder nicht an beiden Arbeitsstätten), so dass sich die Angelegenheit damit erledigen würde. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.
Bitte haben Sie etwas Geduld