Dosimeter für einmalige Hospitation?

Guten Tag,
ich bin leitende MTRA in einem Krankenhaus. Regelmäßig bekomme ich die Anfrage Krankenpflegeschüler in unserer Abteilung einmalig 2-3h ´mitlaufen´ zu lassen. Die Schüler sollen Rahmen einer Projektarbeit die Tätigkeiten und Aufgaben der Röntgenabteilung darstellen.
Dabei schauen lediglich zu und halten sich ausschliesslich ausserhalb des Kontrollbereichs auf. In wie weit müssen den Schülern hierfür Plaketten/Dosimeter ausgestellt werden? Ist das überhaupt notwendig oder gibt es eine Alternative?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
MFG Mira Richter

mira.richter
Sehr geehrte Frau Richter, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 RöV muss an Personen, die keine Patienten sind und sich aus ´anderen´ Gründen im Kontrollbereich aufhalten, die Körperdosis ermittelt werden, was nach § 35 Abs. 4 Satz 1 durch Messung der Personendosis zu geschehen hat. Die besagten Krankenpflegerinnen halten sich nach Ihrer Auskunft nicht im Kontrollbereich auf, so dass diesbezüglich eine Ermittlung der Körperdosis nicht erforderlich ist. Allerdings könnte die zuständige Behörde nach § 35 Abs. 8 Nr. 4 RöV grundsätzlich anordnen, dass bei Personen, die sich im Überwachungsbereich aufhalten, die Körperdosis zu ermitteln ist. Wir schlagen deshalb sicherheitshalber vor, in dieser Hinsicht bei der örtlich zuständigen Behörde nachzufragen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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