Dosimeter tragen

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ein mit mir befreundeter Internist betreibt eine eigene fest installierte Röntgenanlage (Stativ und Bucky) und nutzt sie überwiegend für Thoraxaufnahmen, gelegentlich Abdomen-Ü.

Er stellte mir eine logische Frage, die ich aus der Hüfte mit nein beantworten würde:
Muss die ausgebildete MTRA dosimetrisch überwacht werden, auch wenn sie nie in den Kontrollbereich gerät? Schließlich kann sie ja nicht gleichzeitig die Aufnahme auslösen und im Kontrollbereich sein. Gleiches gilt natürlich auch für ihn selbst.
Mit bestem Dank im Voraus
M. Schreiber

matthias.georg.schreiber
Sehr geehrter Herr Schreiber, üblicherweise werden Thorax- und Abdomenaufnahmen an Rastervertikalstativen bzw. Rasteraufnahmetischen hergestellt. Diese Geräte betreibt man üblicherweise in nach außen abgeschirmten Röntgenräumen. Außer dem Patienten hält sich dort während der Röntgenaufnahme von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. sog. Halten von „speziellen“ Patienten) niemand auf. Das Auslösen der Aufnahme, z.B. durch eine MTRA, geschieht außerhalb des Röntgenraumes, also nicht in einem Kontrollbereich. Die Ermittlung der Körperdosis, in der Regel mit Personendosimetern, ist in Kontrollbereichen erforderlich (siehe § 35 Abs. 1 und Abs. 4 RöV), außerhalb aber nicht (Beispiel für eine sehr seltene Ausnahme: siehe § 35 Abs. 8 Nr. 4 RöV). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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