Dosismanagementsystem
Ende 2018 wird ja das Strahlenschutzgesetz für die Medizin vollumfänglich in Kraft treten. Man hört von verschiedenen Seiten, dass dann ´Dosismanagementsysteme´ gesetzlich gefordert sein werden. Ist bereits bekannt, welchen Umfang solche Systeme haben müssen, für welche Anwendungen solche Systeme benötigt werden (nur CT, intervetionelle Radiologie, ...), und welche Stichtage / Übergangsfristen es geben wird?
Sehr geehrter Herr Gschwendner, die rechtliche Basis zur Beantwortung Ihrer Frage findet sich sicherlich im § 86 des StrlSchG „Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen“. Darin kommt zum Ausdruck, dass zu vielen Einzelthemen des Strahlenschutzes unter Leitung des Bundesumweltministeriums Rechtsverordnungen in Arbeit bzw. geplant sind. So könnte es sein, dass auch für die von Ihnen angesprochenen Dosismanagementsysteme die an sie zu stellenden technischen Anforderungen und weitere diesbezügliche Randbedingungen (z.B. Anwendungen, zeitliche Vorgaben, Eigenschaften) in entsprechenden Ausführungsverordnungen festgelegt werden. Zurzeit gibt es noch keinen belastbaren Entwurf zu einer derartigen Verordnung, und wir meinen, dass man in dieser Hinsicht noch etwas Geduld haben muss. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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Bitte haben Sie etwas Geduld