Dosismanagementsystem/MPE Notwendigkeit in der Radiologie

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen!

Wir haben von einer Fa. ein Angebot bzw einen Hinweis bekommen, dass für CT ein MPE benötigt wird.
Des Weiteren empfiehlt uns die Firma ein Dosismanagementsystem. dieses System soll angeblich in naher Zukunft obligat werden?
Ist dies wirklich so oder nur Abzocke?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Beste Grüße
Barbara Grismayer

Anhang: Auszug aus dem Angebot der Firma
die Liste des
Die Erbringung von Beratungsdienstleistung durch Medizinphysikexperten... im Rahmen des Einsatzes von ionisierender Strahlung gemäß Richtlinie
2013/59/EURATOM und des deutschen Strahlenschutzrechts.
Vertragsvoraussetzung
Der .... wird ein Remote-Zugang zum Dosismanagementsystem Domako eingerichtet, die
in der Radiologie zum Einsatz kommt. Damit einhergehend ist Zugriff auf Patientendaten erteilt.
Leistungsbeschreibung
Die MPE-Dienstleistung umfasst folgende Tätigkeiten:
• Monatliche Überprüfung (per Fernwartung) von kritischen Vorkommnissen bei überhöhter
Strahlenexposition
• Erstellung eines jährlichen Statusberichtes für die Radiologie
• Erstellung von Empfehlung zur Reduktion der Strahlenbelastung von Patienten. Diese
Empfehlungen können Verbesserungspotentiale bei Einstelltechniken,
Geräteausstattungen, technische Begebenheiten wie auch Bedienungsdiskrepanzen
enthalten
Der MPE beantwortet auch allgemeine Fragen zum Strahlenschutzrecht
barbara.grismayer
Sehr geehrte Frau Grismayer, ohne an dieser Stelle auf Angebote von Firmen einzugehen, kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass mit dem vollständigen Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes am 1. Januar 2019 eine Pflicht zur Einbindung von Medizinphysik-Experten (MPE) bei bestimmten Anwendungen in der Röntgendiagnostik (sog. Hochdosisverfahren wie CT oder Interventionen) bestehen wird. Ggf. wird dies für neu installierte Systeme ab dem 1. Januar 2019 verpflichtend und für Systeme, die schon betrieben werden, gibt es angemessene Übergangszeiten. Es ist unsere Empfehlung, dass Sie im Jahr 2018 mit der zuständigen Aufsichtsbehörde Kontakt aufnehmen. Zu der Frage, ob Dosismanagementsysteme verpflichtend vorgeschrieben werden, kann man zurzeit nur ausführen, dass die §§ 83 - 86 des neuen Strahlenschutzgesetzes für die Anwendung am Menschen auch Dosismanagementsysteme und technische Anforderungen daran möglich erscheinen lassen. Genaue Vorgaben zur Einführung solcher Systeme und zu möglichen technischen Anforderungen sind aber speziellen Ausführungsverordnungen vorbehalten (siehe hierzu insbesondere die Verordnungsermächtigungen des § 86 StrlSchG). Uns ist bisher nicht bekannt, dass es schon einen „belastbaren“ Entwurf einer solchen Ausführungsverordnung gibt und wir gehen davon aus, dass dies auch nicht vor Mitte 2018 der Fall sein wird. Einzelheiten zur Umsetzung möglicher Anforderungen werden dann sicherlich neben den Landesbehörden auch den Fachgesellschaften [Arbeitsgemeinschaft Physik und Technik (APT) in der Deutschen Röntgengesellschaft oder Deutsche Gesellschaft für medizinische Physik (DGMP)] bekannt sein. Hier erscheint es aus unserer Sicht sinnvoll, diese Gesellschaften zu kontaktieren. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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