Dosisreferenzwerte

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

was passiert, wenn die Dosisreferenzwerte vom Bundesamt für Strahlenschutz in einer Radiologie nicht eingehalten werden?

Vielen Dank!

a.richter
Sehr geehrte Fragestellerin, wenn diagnostische Referenzwerte regelmäßig überschritten werden, müsste das der zuständigen Ärztlichen Stelle auffallen und es wäre von deren Seite angebracht, mit dem betreffenden Betreiber (Strahlenschutzverantwortlichen) darüber zu sprechen, wie eine möglichst nicht auf Kosten der Bildqualität gehende Reduzierung der Strahlenexposition erreicht werden könnte. Eine Ärztliche Stelle ist keine Behörde, sondern sie unterliegt einer rein beratenden Funktion. Sie hat aber durchaus das Recht, nachzuprüfen, ob und wieweit ihre Vorschläge umgesetzt worden sind. Sollte trotzdem der Vorwurf einer regelmäßigen Überschreitung der DRW bestehen bleiben, ist die Ärztliche Stelle gehalten, diese „ständige, ungerechtfertigte Überschreitung“ der für den Strahlenschutz zuständigen Behörde mitzuteilen. Details: siehe § 17a RöV.
Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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