Durchführung von Konstanzprüfungen

Sehr geehrter Prof. Ewen,
Ich habe eine Frage bezüglich der Durchführung von Konstanzprüfungen: Muss der Durchführende Besitz eine Fachkunde im Strahlenschutz Besitzen, oder reichen Kenntnisse im Strahlenschutz wie bei einer MFA, oder Braucht der Durchführende beides nicht? (wurde bedeuten dass grundsätzlich jeder die Konstanzprüfung durchführen darf).

sebastian.uba
Sehr geehrter Herr Uba, die Durchführung der Konstanzprüfungen erfolgt in der Regel unter der Aufsicht und Verantwortung des Fachkundigen für den Betrieb der Röntgeneinrichtung (fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher oder Strahlenschutzbeauftragter). Personen, die in seinem Auftrag und unter seiner Aufsicht die Konstanzprüfungen praktisch durchführen, brauchen dafür keine Fachkunde im Strahlenschutz. Allerdings müssen sie über die für die Durchführung der Konstanzprüfungen erforderlichen Kenntnisse im Sinne des 30 Nr. 2 RöV verfügen. Diese Kenntnisse können durch betriebliche Einweisungen und Unterweisungen erworben werden. Daneben reichen auch bescheinigte Kenntnisse einer/eines MFA für die praktische Durchführung der Konstanzprüfungen unter Aufsicht und Verantwortung des Fachkundigen aus. Anders verhält es sich nur, wenn jemand als „Unternehmer“ derartige Prüfungen geschäftsmäßig durchführen will (z.B. als externe Dienstleistung). Eine solche Tätigkeit ist der Strahlenschutzbehörde anzuzeigen. In diesem Fall ist dann auch die für die Tätigkeit notwendige Fachkunde im Strahlenschutz nachzuweisen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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