Durchführung von Konstanzprüfungen an mobilen C-Bögen

Sehr geehrter Prof. Ewen, im Zuge der Umstrukturierung der Medizintechnik in unserem Haus ist derzeit nur ein Techniker vor Ort, der Konstanzprüfungen an den C-Bögen in den OPs an den verschiedenen Standorten durchführen darf (R6.1 und R6.2 sind vorhanden) Um jedoch einen Krankheitsfall oder unvorhersehbare Umstände abzusichern, wäre es günstig, wenn ein zweiter Techniker diese Konstanzprüfungen durchführen könnte. Welche Fachkunde ist hierfür zwingend notwendig?
Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen K. Schmidt
A.B.
Sehr geehrte/r Frau/Herr Schmidt, wenn die genannten Techniker (der schon im Haus befindliche und der avisierte zweite Techniker) bei Ihnen als Angestellte tätig sind bzw. tätig werden sollen, also keine von Ihrem Haus zur Durchführung von Konstanzprüfungen extern beauftragte Personen sind, ist für diese eine offizielle im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 RöV erforderliche Qualifikation (Fachkunde im Strahlenschutz nach R6.1 bzw. R6.2) nicht erforderlich. Sie üben ja diese Tätigkeit bei Ihnen nicht „geschäftsmäßig“ aus sondern offensichtlich als Angestellte Ihres Hauses. Natürlich müssen diese Personen entsprechend fachlich eingearbeitet sein, um in dieser Form Konstanzprüfungen durchführen zu können, aber nicht unter den offiziellen Voraussetzungen des § 6 RöV (siehe auch § 30 Nr. 1 oder Nr. 2 RöV). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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