Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
darf das Pflegepersonal mit einem absolvierten 20-h-Strahlenschutzkurs auf Anweisung des Arztes den Durchleuchtungsknopf bzw. den Fußschalter zum Durchleuchten bedienen? Oder ist das Auslösen der Strahlung zum Durchleuchten eine ausschließlich ärztliche Tätigkeit?
Uns hat man im Strahlenschutzkurs gesagt, dass das OP-Personal mit Kenntnissen im Strahlenschutz (20-h-Kurs) nur den C-Bogen einstellen und positionieren darf, Durchleuchten darf nur der Arzt.
Durchleuchten im OP
Sehr geehrte Frau Kolb, das Ein- und Ausschalten der Durchleuchtung im OP auf Anweisung und unter unmittelbarer Aufsicht eines entsprechend im Strahlenschutz fachkundigen Arztes durch eine MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz (hier: erworben durch den genannten 20-h-Kurs) ist durchaus erlaubt. Damit hat diese Person ja keine Durchleuchtung durchgeführt, deren zentrales Anliegen doch darin besteht, eine medizinische Aussage, z.B. einen Befund, zu gewinnen. Sie hat, und zwar anordnungsgemäß, nur den Durchleuchtungsschalter betätigt (´Ein´ bzw. ´Aus´). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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