EURATOM-Richtlinie 2013/59, Medizinphysikexperte

Sehr geehrter Prof. Dr. Ewen, ab 2019 muss laut Artikel 58 bei dosiintensiven Untersuchungsverfahren ein Medizinphysikexperte verfügbar sein.
Wer kann dazu bestellt werden? Würde ein Studium in Physikalischer Technik mit Schwerpunkt Medizintechnik (Abschluss Dipl.-Ing(FH)im Jahr 2008) ausreichend sein? Im Rahmen des Studiums wurde die Fachkunde R6.1 und R6.2 erreicht, ebenso wurde bisher die Aktualisierung immer fristgerecht durchgeführt. Oder ist hierfür eine Zusatzausbildung notwendig? Auf welche Dinge muss besonders geachtet werden? Unser Klinikum umfasst insgesamt 3 verschiedene Standorte.
Mit freundlichen Grüßen
A.B.
Sehr geehrte Frau Bauch, nach Rücksprache mit einem sich in dieser Materie sehr gut auskennenden Kollegen, kann man die folgenden Sachverhalte zusammenfassen: Vorweg muss man erst einmal feststellen, dass eine Fachkunde im Strahlenschutz der Gruppen R 6.1 oder R 6.2 keineswegs ausreicht. Da „nur“ ein FH-Abschluss vorliegt, muss auf jeden Fall ein sog. Fachgespräch durchgeführt werden. In diesem Fachgespräch werden die theoretischen Kenntnisse aus dem Bereich Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Röntgendiagnostik abgefragt. Dann muss für diese Bereiche die erforderliche klinische Sachkunde erworben werden. Das heißt für den Bereich Röntgendiagnostik: Optimierung von CT und von interventionell genutzten Anlagen hinsichtlich Dosis und Bildqualität sowie die so genannte Ablaufoptimierung. Bezüglich der Länge der Sachkundezeit gibt es derzeit lediglich die Maximalforderung von 2 Jahren. Wir sind aber der Meinung, dass 18 Monate voll ausreichend wären. Das aber muss die zuständige Behörde entscheiden. Zu den vorgenannten Forderungen gehören die erfolgreiche Absolvierung des Grundkurses und des Strahlenschutz-Spezialkurses Röntgendiagnostik sowie die erfolgreiche Absolvierung der Spezial-Kurse „CT“ und „Interventionsradiologie“. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld