Einrichtung Kontrollbereich

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

wir möchten ein tiermedizinisches, mobiles Gerät zur Materialprüfung einsetzen. Das Gerät leistet max. 90kV bei 20mAs.
Die entsprechende Fachkunde wurde bereits erworben.
Nun die Frage(n):
Wie kann nun konkret im mobilen Einsatz der Kontrollbereich eingerichtet werden? Muss im mobilen Einsatz überhaupt ein Kontrollbereich eingerichtet werden?
Leider bereiten Strahlenschutzkurse nur eingeschränkt auf diese Fragen vor.
info
Sehr geehrter Herr Müller, bei mobilem Einsatz eines tiermedizinischen Aufnahmegerätes steht in der Regel ja kein baulich erstellter Röntgenraum zur Verfügung, der bei Einschaltung der Röntgenstrahlung die Rolle eines Kontrollbereiches übernehmen könnte. Wenn also derartige bautechnische Abschirmungen nicht vorhanden sind, muss ein ausreichender Abstand zwischen Auslöseschalter und untersuchtem Tier/Objekt eingehalten werden können. Dieser Abstand muss mindestens 1,5 m betragen. Die Räumlichkeiten innerhalb dieser Abgrenzung übernehmen damit die Funktion eines Kontrollbereiches und müssen entsprechend gekennzeichnet werden (§ 19 Abs. 2 RöV). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld