Einsatz MTLA

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
darf ich eine MTLA mit´Röntgenschein´ genauso einsetzen, wie eine MFA mit ´Röntgenschein´?
Vielen Dank!

Richterantje
Sehr geehrte Frau Anke S., die zuständigen Bundes- und Landesbehörden haben sich darauf geeinigt, welche erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildungen geeignet sind, um die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz zu erwerben und bescheinigt zu bekommen, um dann im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 4 RöV Röntgenuntersuchungen unter der ständigen Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes technisch durchzuführen. Für die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als „Medizinisch-techn. Laboratoriumsassistent/in (MTLA)“ wurde festgelegt, dass diese Kenntnisse erworben und von der zuständigen Stelle (z.B. Ärztekammer oder Strahlenschutzbehörde) bescheinigt werden können, wenn neben der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung weitere Voraussetzungen, wie z.B. praktische Erfahrungen im medizinischen Bereich oder geeignete Schulungen bei fehlenden anatomischen oder physikalisch-technischen Kenntnissen, erfüllt werden. Unserer Meinung nach können Sie bei der technischen Durchführung von Röntgenuntersuchungen vergleichbar zu einer MFA (mit bescheinigten Kenntnissen im Strahlenschutz) tätig werden, wenn Sie ebenfalls über eine Bescheinigung der Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen, die von der zuständigen Stelle ausgestellt wurde. In diesem Fall kann man davon ausgehen, dass diese Stelle vor Ausstellung der Bescheinigung geprüft hat, ob Sie die besonderen Anforderungen erfüllen. Sollten Sie nicht über eine solche Bescheinigung sondern „nur“ über ein Zeugnis eines Kursveranstalter verfügen, dann empfehlen wir Ihnen, sich mit der für Sie zuständigen Stelle (siehe oben) in Verbindung zu setzen um die notwendige Bescheinigung über die Kenntnisse im Strahlenschutz zu erhalten. Der Begriff „Röntgenschein“ ist in der RöV nicht enthalten. Daher ist für uns auch nicht erkennbar, ob Sie hiermit die Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder die nach RöV notwendige Bescheinigung der zuständigen Stelle über die Kenntnisse im Strahlenschutz meinen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld