Einteilung der Beschäftigten im Kontrollbereich

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

in der RöV steht der Passus, dass Beschäftige im Kontrollbereich, welche eine Dosis von mehr als 6 mSv/a erhalten können (!!!) in die Kategorie A eingeteilt werden müssen. Eine befreundete MTRA hat mir nun mitgeteilt, dass in ihrer Klinik der SSB alle Beschäftigte in den Kontrollbereichen in die Kategorie B ´zurückgestuft´ hat, mit der Begründung, die in den letzten Jahren durch die Personendosimetrie ermittelten Werte ( maximal 2 mSv/a) würde dies rechtfertigen. Geht das so in Ordnung ? Kann ein Beschäftiger dagegen angehen, z.B. mit der Begründung, dass er ja bei entsprechend langem Aufenthalt in der Durchleuchtung (hohe Frequenz von dosisintensiven Durchleuchtungen und er als einziger Assistent bei allen Operationen dabei) durchaus mehr als 6 mSv/a erhalten könnte !!!

Mit freundlichen Grüßen
W.Bachert
MTRA

wo90
Sehr geehrter Herr Bachert, eine Einstufung in die berufliche Strahlenexposition der Kategorie A wird nicht nur durch eine mögliche Überschreitung einer Dosis von 6 mSv/a bestimmt. Das wird oft bei diesbezüglichen Fragestellungen übersehen. Mit dem Dosiswert von 6 mSv/a ist die effektive Dosis (siehe § 2 Nr. 6b RöV) gemeint, die für bestimmte Organe und Geweben ein Maß für stochastische Strahlenwirkungen beschreibt. Diese Organe und Geweben (siehe Anlage 3 zur RöV) liegen fast alle im Abdomenbereich und werden dort durch zwangsweise (!) zu tragende sog. persönliche Schutzausrüstungen (Schürzen) abgeschirmt (siehe § 21 Abs. 1 Satz 2 RöV). Personendosimeter sind nach § 35 Abs. 5 Satz 1 RöV an einer für die Strahlenexposition als repräsentativ geltenden Stelle der Körperoberfläche, in der Regel an der Vorderseite des Rumpfes, zu tragen, und zwar unterhalb der Schutzschürze. Unter diesen Bedingungen ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass von derartig platzierten Personendosimetern im Kalenderjahr ein Dosiswert von mehr als 6 mSv registriert werden kann. Aber es gibt nach § 31 Nr. 1 RöV neben der effektiven Dosis noch andere Dosiskriterien, die auf Personen der Kategorie A schließen lassen: 45 mSv/a Augenlinse und 150 mSv/a Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel. Diese Organdosiswerte werden bei der Festlegung von Kat-A-Expositionen zu selten mit berücksichtigt. Das in dieser Forumanfrage geschilderte Vorgehen bei der Einteilung beruflich strahlenexponierter Personen in die Kategorien A und B kann grundsätzlich von uns nicht mitgetragen werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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